In Hessen gibt es seit 01.01.2015 eine Rauchwarnmelderpflicht für privat genutzten Wohnraum. Sobald die Rauchmelder installiert sind, kann man etwas Ruhe haben. Allerdings dürfen die Geräte nicht für immer betrieben werden, da es eine Austauschpflicht gibt: Nach 10 Jahren müssen die Rauchmelder ausgetauscht werden. Laut der entsprechenden Norm gibt es eine Übergangszeit von sechs Monaten, d.h. der Austausch muss spätestens 10 Jahre nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Warum müssen Rauchmelder ausgetauscht werden?
Es gibt mehrere Gründe für die Begrenzung des Betriebs auf 10 Jahre, aber der wichtigste ist wohl, dass die Sicherheit danach nicht mehr gewährleistet ist. Die einwandfreie Funktion der Rauchmelder wird nach 10 Jahren durch Staub und Schmutz eingeschränkt, weshalb ein Austausch erforderlich ist. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Empfehlung von Herstellern oder Handwerkern, sondern um eine verbindliche Austauschpflicht. In der Regel müssen sich Eigentümer um die Rauchmelder kümmern. Möglicherweise werden die Geräte ohnehin von Experten gewartet, sodass der Austausch automatisch erfolgt und Mieter sich um nichts kümmern müssen. In Hessen sollten Bewohner demnächst ihre Rauchmelder austauschen. Es ist dennoch ratsam, die Frist kurz zu überprüfen.
Wie findet man jedoch heraus, wie lange der Rauchmelder bereits in Betrieb ist?
Falls das Datum der Inbetriebnahme nicht notiert wurde oder ein smarter Rauchmelder dies nicht in der App anzeigt, reicht es in den meisten Fällen aus, das Gerät kurz abzuschrauben. Im Inneren sollte man in der Regel das Herstellungsdatum finden. Nach der Überprüfung sollte der Rauchmelder wieder montiert werden.