§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Volz Elektrotechnik, Inhaber Daniel Volz
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem jeweiligen Auftraggeber.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch Unternehmern (B2B).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung,
mündliche Beauftragung,
oder durch Beginn der Ausführung der Leistung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Elektroinstallations-, Wartungs-, Reparatur-, Prüf- sowie sonstige elektrotechnische Leistungen gemäß individueller Vereinbarung.
Leistungsänderungen, Zusatzleistungen oder nachträglich notwendige Arbeiten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot enthalten sind.
Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Voraus- und Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Bei Aufträgen kann eine Anzahlung vor Beginn der Arbeiten vereinbart werden. Diese beträgt in der Regel 30 % der Auftragssumme, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Weitere Abschlagszahlungen können nach erbrachter Teilleistung fällig gestellt werden.
Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Sollten sich Materialpreise nach Angebotsabgabe erheblich verändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, sofern zwischen Angebot und Ausführung ein längerer Zeitraum liegt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen. Weitere Verzugsschäden bleiben unberührt.
§5 Notdienst und kurzfristige Einsätze
Leistungen im Rahmen des Notdienstes (außerhalb der regulären Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen) werden zu gesonderten Konditionen abgerechnet.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Notdiensteinsätze nicht zum regulären Stundensatz erfolgen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
Eine Notfallpauschale kann auch während der regulären Geschäftszeiten erhoben werden, wenn der Auftraggeber eine kurzfristige Ausführung am selben Tag (Soforteinsatz) wünscht.
In diesem Fall wird die Notfallpauschale zusätzlich zum regulären Zeit- und Materialaufwand berechnet.
Die Höhe der Notfallpauschale richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder wird dem Auftraggeber vor Einsatzbeginn mitgeteilt.
Notdiensteinsätze werden unabhängig von einer späteren Fehlerursache oder Reparaturmöglichkeit nach Einsatzbeginn vollständig berechnet.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
freien Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewährleisten,
notwendige Vorleistungen rechtzeitig zu erbringen,
alle relevanten Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§7 Termine und Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Materialengpässe, Krankheit, Lieferverzögerungen oder höhere Gewalt, berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern.
§8 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb angemessener Frist oder wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei Schäden, die zurückzuführen sind auf:
unsachgemäße Nutzung oder Bedienung,
Eingriffe oder Veränderungen durch Dritte,
natürliche Abnutzung,
Nichtbeachtung technischer Hinweise oder Vorschriften.
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.
§10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen,
Bei Bauleistungen gegenüber soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf bestehende, nicht erkennbare oder nicht geprüfte Anlagen zurückzuführen sind.
§11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§12 Prüfungen und Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme elektrischer Anlagen erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Prüfung.
Eine Nutzung vor Abschluss der Prüfung erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
§13 Dokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen Fotos zu erstellen.
Diese werden ausschließlich zu internen Zwecken verwendet, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zur weiteren Nutzung vorliegt.
§14 Kündigung des Auftrags
Im Falle einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten vollständig zu vergüten.
§15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§16 VOB/B
(nur für Unternehmer Unternehmern im Sinne des §14 BGB kann die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung vereinbart werden, sofern dies ausdrücklich schriftlich erfolgt.
Gegenüber Verbrauchern (B2C) findet die VOB/B keine Anwendung.
§17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.